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1. Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird mit unserer Bestätigung verbindlich. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) (in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

Der Buchende hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

 

2. Preise

Buchungen bis 150 EUR zzgl. 10 EUR Bearbeitungsgebühr.

Die Preise verstehen sich in Euro pro Woche und Ferienhaus/-wohnung, sofern nicht anders angegeben. In Hotels oder Pensionen pro Person im Zimmer / Wohneinheit und Tag, sofern nicht anders angegeben. Sonderwünsche können – soweit erfüllbar – gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtig werden. In der Ferienunterkunft entstehende Kosten sind dort zu zahlen, z.B. Heizung (bei Ferienhäusern) oder bestellte Zusatzleistungen.

 

 

3. Zahlung, Reiseunterlagen
Zur Absicherung Ihrer Zahlungen haben wir das Insolvenzrisiko gemäß § 651k Abs.3, BGB abgesichert. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein.
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 80 EUR fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig (Gutschrift auf unserem Konto). Ohne vollständige Zahlung des Gesamtpreises hat der Reisende keinen Anspruch auf die Aushändigung der Reiseunterlagen und die Erbringung von Leistungen seitens Panek Touristik.
Bei Buchungen innerhalb von 5 Wochen vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Sollten die Reisedokumente wider Erwarten nicht bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, benachrichtigen Sie uns bitte so schnell wie möglich. Falls eine Reise wegen Fehlens der Reisedokumente nicht angetreten wird, gilt das als Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, soweit das Fehlen der Dokumente vom Reiseteilnehmer zu vertreten ist.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Gesamtzahlung, ca. 5 Wochen vor Reisebeginn, ausgehändigt oder zugesandt.

Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich § 7 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

 

 

4. Änderungen
Bei Änderungen der Buchung berechnen wir eine Gebühr von 20 EUR. Diese Gebühr wird nicht berechnet, wenn Sie auf eine teurere Periode umbuchen. Die Änderungswünsche und Umbuchungen können bis zu 45 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden, danach nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung.

 

 

5. Verlängerung
Eine Verlängerung der Mietzeit oder anderer Leistung ist möglich, sofern die Unterkunft frei oder die Leistung nicht vollbesetzt ist. In jedem Fall müssen wir vorab benachrichtigt werden. Sie zahlen den Preis für die Verlängerung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Buchungsstelle.

 

 

6. Haustiere
Haustiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn dies in der Objekt/Reisebeschreibung angegeben ist. Die angegebene Erlaubnis gilt jeweils für 1 Tier, jedes weitere erfordert eine vorherige Einwilligung des Leistungsträgers. Der gültige Heimtier - Ausweiss ist mitzuführen.

 

 

7. Rücktritt durch Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung unter Angabe der Buchungs-/Rechnungs-Nummer von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Fristen ist der Eingang der Erklärung bei uns. Ausgehändigte Reiseunterlagen müssen zurückgegeben werden.
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.
Für die entstandenen Aufwendungen bei den getroffenen Reisevorkehrungen verlangen wir Ersatz. Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung nach § 651i, BGB zu. Deren Höhe richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen, sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch auch pauschalieren. Sofern wir den Entschädigungsanspruch pauschalieren, betragen die Rücktrittskosten:

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt, 15% des Gesamtrechnungsbetrages – mindestens 40 EUR
  • 59 bis 31 Tage vor Reiseantritt, 50% des Gesamtrechnungsbetrages – mindestens 40 EUR
  • ab 30 Tage vor Reiseantritt, 80% des Gesamtrechnungsbetrages.
  • bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Stornierung 90% des Gesamtrechnungsbetrages.

Es ist Ihnen gestattet, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlichen angefallenen Kosten verpflichtet.

Statt zurückzutreten, haben Sie die Möglichkeit, bis zum Beginn der Mietzeit, eine Ersatzperson zu stellen, die in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Wir sind berechtigt, dem Eintritt der Ersatzperson zu widersprechen, wenn seine Teilnahme besondere Mieterfordernisse, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die wir ordnungsgemäß angeboten haben, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

 

 

8. Rücktritt durch den Veranstalter
Wir sind berechtigt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Die bis dahin von Ihnen geleisteten Anzahlungen erhalten Sie unverzüglich zurück.
Falls Sie die Durchführung der Reise nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt ist, können wir den Reisevertrag fristlos kündigen. Wir behalten den Anspruch auf den Reisepreis. In diesem Fall werden wir den Wert der ersparten Aufwendungen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, zurückerstatten.

 

 

9. Aufhebung des Vertrages
In Fällen nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg), die die Reise erheblich erschwert oder gefährdet, kann der Reisevertrag gemäß § 651j, BGB gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung nach Reiseantritt, können auch für den Reiseteilnehmer Mehrkosten entstehen.

 

 

10. Versicherung
Eine Reise-Rücktritt-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie können durch Ihre Zustimmung diese Versicherung bei uns abschließen. Der Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann noch bis zu 21 Tagen nach Reisebuchung nachgeholt werden, wenn bis zum Reiseantrittstag 30 Tage verbleiben.
Der Abschluss weitergehender Versicherungen ist zu empfehlen.

 

 

11. Gewährleistung
Werden die Leistungen nicht vertragsgerecht erbracht, so haben Sie sich unverzüglich an die in den Reiseunterlagen angegebenen Servicestellen bzw. an uns zu wenden, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schaden zu vermeiden bzw. gering zu halten und uns oder die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen/Personen zu benachrichtigen. Dies ist erforderlich damit wir in die Lage versetzt werden, die Leistungsstörung umgehend zu beheben oder Ihnen eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisteten Panek Touristik innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Panek Touristik verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Panek Touristik hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Panek Touristik auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

 

 

12. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

 

 

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Beachten Sie in Ihrem eigenem Interesse diese Bestimmungen sehr sorgfältig. Wir geben Ihnen gerne Auskünfte. Nach unseren Möglichkeiten werden wir Sie über wichtige Änderungen vor Antritt der Reise informieren.

 

 

15. Besondere Bedingungen für Ferienhäuser und -wohnungen, Haus- und Segelboote

15.1 Die Mietdauer bei Ferienhäuser und Wohnungen beträgt mindestens eine Woche. In der A- und S-Saison beginnt das Mietverhältnis am Samstag 15.00 Uhr (Anreisetag) und endet am Samstag 10.00 Uhr (Abreisetag). Ankünfte nach 20.00 Uhr sollten der Schlüsseladresse rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei vorzeitiger Abreise ist der Mieter verpflichtet den Vermieter rechtzeitig darüber zu informieren.

15.2 Die Wohneinheiten dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der in der Hausbeschreibung angegebenen Maximalzahl (inkl. Kinder) bewohnt werden. Als „+ Kind/-er“ bei der Angabe der zugelassenen Personenzahl sind Kinder bis 12 Jahre zu verstehen. Der Vermieter hat das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder mit einer Nachgebühr zu belasten. Es ist verboten auf dem zum Ferienobjekt gehörenden Grundstück ein Zelt oder Wohnwagen aufzustellen.

15.3 Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des gemieteten Objektes und für evtl. von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden.

15.4 Die Reinigung und Endreinigung des Mietobjektes obliegt dem Mieter, es sei denn, in der Mietvereinbarung ist etwas anderes angegeben. Auf Wunsch wird die Endreinigung gegen Entgelt (50 EUR) vom Vermieter (zahlbar am Ort) übernommen. Gäste, die Haustiere mitführen, zahlen obligatorisch die Endreinigung beim Gastgeber.

15.5 Bei Schlüsselübergabe wird ein Sicherheitsbetrag fällig, welcher bei Abreise und ordnungsgemäßer Hinterlassung des Mietobjektes, gegen Verrechnung von evtl. Strom-, Reinigungs-, Schadenkosten zurückgezahlt wird. Die Höhe der Kaution ist vom Mietobjekt abhängig, bei Ferienghäuser liegt zwischen 100 und 150 EUR.

 

 

16. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

 

16. Gerichtsstand
Für Klagen des Reisenden ist der Gerichtsstand Frankfurt (Oder).
Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen der Gerichtsstand Frankfurt (Oder).

 


Veranstalter
Firma Panek Touristik
Inh. Zbigniew Panek
Logenstr. 13 A
D-15230 Frankfurt (Oder)

Tel.: (0335) 323 02 582
Fax: (0335) 233 86 574

eMail: info@panek-touristik.de
www.panek-touristik.de

Umsatzsteuer ID-Nr: DE157906697

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Reiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

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